Mit der Oldtimerbewertung nach „System GTÜ“ bringt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) eine neue Produktfamilie im nichtamtlichen Bereich auf den Markt.

Zum Start bietet die GTÜ allen Oldtimerbesitzern zwei Produkte an: ein sogenanntes Kurzgutachten, das hauptsächlich zur Versicherungseinstufung für den gewöhnlichen Kaskofall dient, sowie ein detailliertes GTÜ-Wertgutachten für Kauf oder Verkauf, Schadenfall oder Restaurierungsbegleitung. Mit dem online verfügbaren Oldtimer- und Expertenservice und einer umfassenden Datenbank verfügt die GTÜ über die entsprechende Wissensbasis zur Feststellung der Originalität, der Historie und des Werts eines Klassikers.
Beim Kurzgutachten nach „System GTÜ“ nimmt der auf Oldtimer spezialisierte Sachverständige eine Identifikation des Fahrzeugs vor. Danach folgt eine äußere Inaugenscheinnahme des Komplettfahrzeugs mit Messung der Lackschichtdicke sowie die Begutachtung von Unterboden, Achsen und Bremsanlage. Eine Funktionskontrolle im Stand sowie eine kurze Rangierfahrt runden das Kurzgutachten ab. Der Umfang des GTÜ-Gutachtens geht über andere Kurzgutachten hinaus. Die Kosten für das Kurzgutachten belaufen sich auf ca. 150 Euro.
Beim detaillierten Wertgutachten nach „System GTÜ“ werden die Punkte des Kurzgutachtens durch eine ausführliche Sicht- und Funktionsprüfung aller Fahrzeugbaugruppen (Fahrwerk, Lenkung, Karosserie, Bodengruppe, Licht/Elektrik, Motor/Antrieb und Abgasanlage), einer Beschreibung der Fahrzeug- und Markengeschichte gemäß den Angaben des Auftraggebers zu Historie und Identität sowie durch eine aussagekräftige Probefahrt ergänzt. Eine umfangreiche Fotodokumentation rundet das detaillierte Gutachten ab. Das GTÜ-Wertgutachten beinhaltet grundsätzlich sowohl den Markt- als auch den Wiederbeschaffungswert des begutachteten Fahrzeugs. Dieses wird ab 300 Euro angeboten.
Wie der GTÜ berichtet, begutachtet und ermittelt ein GTÜ-Oldtimerexperte das vorgestellte Fahrzeug und gibt ihm eine Zustandsnote. Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des konkret besichtigten Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfelds ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die vom unabhängigen Sachverständigen ermittelten Punkte wie Zustand (technisch, optisch), Originalität (Baugruppen, Lack) und Echtheit (Motor- und Fahrgestellnummer, Fahrzeugpapiere), ergeben in ihrer Summe ein objektives Ergebnis für das Gutachten.
