Nie zuvor fuhren mehr historische Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen als heute. Insgesamt sind knapp eine halbe Million Oldtimer über 30 Jahre unterwegs, darunter rund 350 000 Klassiker mit H-Kennzeichen. Die Tendenz ist steigend.
Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat Vorkriegsfahrzeuge und Klassiker der Altersgruppe 30 bis 40 Jahre genauer unter die Lupe genommen und die Ergebnisse auf der Retro Classics in Stuttgart vorgestellt. Meist sind die Oldtimer gut in Schuss und im Vergleich zu vielen ihrer jüngeren „Artgenossen“ mit deutlich weniger technischen Mängeln unterwegs. Die meist sehr gepflegten Klassiker mit H-Kennzeichen – also solche Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und nach einer amtlichen Prüfung (§ 23 StVZO) als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt wurden – liegen bei den Mängeln im Durchschnitt sogar auf dem Niveau von acht bis neun Jahre alten Pkws.
Mit Erreichen des Oldtimer-Alters sinkt die Mängelzahl der Pkws mit H-Kennzeichen auf deutlich unter 50 Prozent. Bei den 30 bis 40 Jahre alten Autos sind 29,8 Prozent der Klassiker mit „geringen Mängeln“ unterwegs. Der Anteil der „erheblichen Mängel“ liegt bei 16,7 Prozent. Mehr als die Hälfte der Klassiker (53,5 Prozent) erhält bei der Hauptuntersuchung (HU) die neue Prüfplakette bereits im ersten Anlauf. Bei den Oldtimern ohne H-Kennzeichen liegt die Mängelzahl der Fahrzeuge mit knapp 54 Prozent allerdings höher. Mit „geringen Mängeln“ sind hier 31,2 Prozent und mit „erheblichen Mängeln“ 22,6 Prozent der Klassiker unterwegs. 46,2 Prozent absolvieren die Hauptuntersuchung „ohne erkennbare Mängel“.
Überraschend gut ist das Abschneiden der Klassiker aus der Vorkriegszeit: Bei den für den Straßenverkehr zugelassenen Oldtimern der Baujahre 1920 bis 1940 sind über 80 Prozent der Fahrzeuge in meist sehr gepflegtem Zustand und ohne jegliche Mängel unterwegs. Lediglich 15 Prozent der historischen Fahrzeuge aus diesem Zeitraum weisen „geringe Mängel“ auf, bei nur 4,7 Prozent stellten die GTÜ-Prüfingenieure „erhebliche Mängel“ fest.
Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können – sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind – als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen gefahren werden. Allerdings müssen sie als Pkw auch alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.
Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses der Pflege von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“ und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Besonders bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Steuer-Reduzierung. Damit will der Gesetzgeber die Besitzer beim Erhalt klassischer Fahrzeuge unterstützen



