In Österreich gab es jetzt ein bemerkenswertes Urteil nach einem Oldtimer-Unfall mit Sachschaden. „60 Jahre, in außergewöhnlich gutem Zustand“ lautete die Beschreibung des weitgehend original erhaltenen Oldtimer Mercedes-Benz 300 SL Coupé (Baujahr 1956) in der Klage.
Im Revisionsverfahren 2 Ob 200/17a des Obersten Gerichtshofs wird erwähnt, dass der Wert 1,2 Millionen Euro vor dem Unfall betragen hat, dessen Folgen der beklagten Haftpflichtversicherung 17.778 Euro Reparaturkosten in einer deutschen Spezialwerkstätte und dazu 2795 Euro Transportaufwandsersatz abverlangt hatte. Doch dabei blieb es nicht: Gegenstand der Klage war nun 60.000 Euro an merkantiler Wertminderung.
Das Landgericht Erfurt (8 O 835/01) hatte vor 15 Jahren den Anspruch auf Ersatz der Wertminderung an einem Ferrari F 50 (250.000 DM) mit der Begründung abgelehnt, dass weltweit nur 349 Exemplare existieren. „Bei einem derart seltenen Fahrzeug“ gebe es „nur einen sehr kleinen Markt“ und daher sei „es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend . . ., ob das Fahrzeug einen Unfall hatte, wenn es fachgerecht repariert worden“ sei. Diese Entscheidung übertrug das OLG Wien nun auf den Mercedes-Fall. Es wäre „nicht zwingend“, dass der Markt für einen von einer Fachwerkstatt reparierten Unfallschaden eine Wertminderung sähe. Zudem habe das Fahrzeug drei Vorschäden gehabt.
Anders der Oberste Gerichtshof Wien. Noch darf sich der Oldtimerbesitzer nicht freuen. Die Haftpflichtversicherung geht in Berufung.
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Fast alle Oldtimer haben Vorschäden und Reparaturen machen nichts aus am Wert.
