Strich Achter, Granada, Rekord C2: Die Retro-Wagen aus den 60ern und 70ern sind bei jungen Familien beliebt. Aber wie sieht es mit der Kindersicherung aus?
Ist das Oldtimer-Fahren mit den modernen Anforderungen an die Kindersicherheit vereinbar? Ein klares Ja kommt von den TÜV SÜD-Experten. Denn in aller Regel lassen sich Gurte im Fond nachrüsten – ohne Abstriche bei der H-Zulassung. Grundvoraussetzung für die Befestigung von Babyschale und Kindersitz: Sicherheitsgurte vor allem auf den hinteren Plätzen, weil dort die Kleinen am sichersten unterwegs sind. Gurte hinten wurden jedoch hierzulande für neue Modelle erst Mitte 1979 Pflicht. Das heißt: Der Oldtimer-Nachwuchs muss selbst bei den so beliebten Modellen aus eigenen Kinderjahren in Sachen Kindersicherung nachrüsten. Matthias Gerst, Oldtimerexperte TÜV SÜD: „Der Traum vom Oldtimer muss nicht an der Kindersicherung scheitern. Gerade die Wagen aus den 60ern und 70ern lassen sich überraschend leicht mit Gurten im Fond nachrüsten. Oftmals gibt es dafür bereits Befestigungspunkte hinter den Verkleidungen der Türsäulen und am Unterboden.“ Keine Probleme beim Vereinbaren von Retromobilität und Familienglück gibt es beim Volvo 240. Der sichere Schwede hatte von Beginn an vier Automatikgurte serienmäßig. Für die eher seltenen Fälle, in denen kein Nachrüsten möglich ist, gilt wie für alle Fahrzeuge ohne Gurt: Mädchen und Jungen unter drei Jahren dürfen gar nicht, Kinder ab drei Jahren nur auf der Rücksitzbank mitgenommen werden.

